
Da seit 2014 das neue EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Kraft getreten ist, haben sich die Rahmenbedingungen, auch für sogenannte große Solaranlagen bzw. große Photovoltaikanlagen grundlegend geändert. Dies gilt eben vor allem für die Umsetzung von neuen Solar-Großprojekten, da hier, z. B. bei der Stromeinlieferung und einer evtl. Direktvermarktung vom selbst produzierten Strom, bestimmte Kriterien beachtet werden müssen.
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Freiflächen Photovoltaik – Freiflächensolaranlage
Ganz besonders bei einer geplanten Solaranlage bzw. Photovoltaik auf Freiflächen sind und dies schon im Vorfeld, einige wichtige Dinge zu beachten, da die Genehmigungsbedingungen sehr umfangreich geworden sind.
Zunächst halten wir fest, dass Solar- bzw.- Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 1 MW (MegaWatt) immer ausgeschrieben werden und entsprechende behördliche bzw. baurechtliche Genehmigungen eingeholt werden müssen. (Preisbildungsverfahren, Baunutzungsänderung, Bauantrag, Bauvoranfrage usw.)
Weiterhin ist zu beachten, dass gewisse Besonderheiten bei der Standortfrage ein sehr wichtige Rolle spielen. Nach aktuellen Stand ist es so, dass eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von über 1 MW nur noch an Bahnstrecken und Autobahnen, mit einer Streifenlänge von max. 110 Meter, zugelassen werden. (Bereich muß weiterhin noch mit einer Umzäunung gesichert sein)
Eine besondere Ausnahme für das Jahr 2016, bilden dabei aber geschlossenes Deponien, da hier keine Ausschreibung (Preisbildungsverfahren usw.) erforderlich sind. Sollten Sie also Eigentümer einer stillgelegten Mülldeponie oder einer andern Deponie sein und überlegen, ob Sie auf dem Gelände eine Freiflächensolaranlage errichten, dann sollten Sie dies noch möglichst im Jahre 2016 tun.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit Rat zur Seite oder geben Ihnen gerne Auskunft über die zu erwartenden Kosten und den Planungsmodalitäten.
(Stand: 06.06.2016)